Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A.
1. EINLEITUNG
1.1. Mit Gesetzesverordnung 231/01 wurde in das italienische Rechtssystem die Haftung juristischer Personen in verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht eingeführt, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Führungskräfte die in dieser Gesetzesverordnung genannten Straftaten begehen.
1.2. Im Einklang mit dieser Gesetzesverordnung und in der Überzeugung, dass ethisches Verhalten bei der Durchsetzung der unternehmerischen Mission für den Erfolg des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung ist, hat Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. diesen Verhaltenskodex erarbeitet, um sowohl die Beteiligung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmer, Partner bzw. Geschäftsführer an Straftaten zu verhindern als auch zu unterstreichen, dass die gesamte Geschäftstätigkeit durch Ehrlichkeit, Integrität und guten Glauben, durch die Einhaltung der Gesetze und die Achtung der Rechte von Dritten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anteilseignern, Geschäfts- und Finanzpartnern sowie ganz allgemein von allen Personen geprägt ist, die an dieser Geschäftstätigkeit beteiligt sind. Diese Personen werden hier gemeinsam als Empfänger dieses Verhaltenskodex bezeichnet.
1.3. Daher sind unterschieds- und ausnahmslos alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. sowie darüber hinaus die Personen, die im Rahmen ihres Kontakts zum Unternehmen die in der Gesetzesverordnung 231/01 genannten Straftaten herbeiführen könnten, verpflichtet, sich an die im vorliegenden Verhaltenskodex genannten Grundsätze zu halten. Dies erfolgt unter der Maßgabe, dass die Interessen des Unternehmens und die Durchsetzung der Unternehmensziele unter keinen Umständen ein Verhalten rechtfertigen, das im Gegensatz zu derartigen Grundsätzen bzw. den Richtlinien steht, mit denen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens geregelt wird, und dass der Inhalt dieses Verhaltenskodex in den Richtlinien Berücksichtigung findet.
1.4. Dieser Verhaltenskodex enthält die maßgeblichen Grundsätze für ethisches Verhalten, denen alle Empfänger im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und im Zusammenhang mit den von ihnen eingenommenen Positionen nachzukommen haben. Der Verhaltenskodex wird allen Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie des Aufsichtsrats, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie allen Personen bekannt gegeben, die (Geschäfts-) Beziehungen mit Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. eingehen. Dies erfolgt durch geeignete kommunikative Maßnahmen.
1.5. Der Verhaltenskodex kann im Zusammenhang mit Änderungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens geändert und ergänzt werden, um zu gewährleisten, dass Inhalte und geforderte Verhaltensweisen einander entsprechen.
2. ETHISCHE WERTE
2.1. Ethische Grundsätze stellen die grundlegenden Werte dar, nach denen sich die Empfänger des Verhaltenskodex bei der Durchsetzung der Unternehmensziele zu richten haben. Sie haben oberste und absolute Bedeutung.
Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. verpflichtet sich zu Folgendem:
- sämtlichen nationalen und internationalen Gesetzen, Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien nachzukommen und diese ehrlich und integer anzuwenden;
- Korruption und Interessenkonflikten vorzubeugen und diese zu vermeiden;
- sämtliche (Geschäfts-) Beziehungen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens unter Beachtung des Grundsatzes der Ehrlichkeit zu unterhalten;
- mit den Wettbewerbern auf faire Weise zu konkurrieren;
- transparente, genaue Informationen zur eigenen finanziellen Situation sowie zur eigenen Geschäftsentwicklung bereitzustellen;
- sämtliche im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln;
- alle Anteilseigner vor eventuell notwendigen Entscheidungen in die Lage zu versetzen, dass sie sich umfassend informieren können;
- die physischen Vermögenswerte und das geistige Eigentum des Unternehmens zu erhalten und zu schützen;
- die Investitionen zu stärken, um den Unternehmenswert zu sichern und zu steigern;
- den Ausbau der Humanressourcen zu sichern und zu fördern und zugleich die allgemein anerkannten Menschenrechte einzuhalten;
- ein geeignetes Sicherungssystem einzurichten, um Risikosituationen mit Blick auf Schutz und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzubeugen;
- die Entwicklung der eigenen Geschäftstätigkeit mittels kluger Nutzung natürlicher Ressourcen und durch Erhalt der Umwelt für künftige Generationen zu fördern und zu planen.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. zu Folgendem:
- im Rahmen der Geschäftstätigkeit innerhalb des Unternehmens die strenge Einhaltung der geltenden Gesetze, Bestimmungen sowie der allgemein anerkannten Grundsätze der Transparenz, Loyalität und Fairness zu gewährleisten und zu fördern;
- innerhalb des Unternehmens die strenge Einhaltung aller vom Unternehmen auferlegten organisatorischen Regeln und Richtlinien zu gewährleisten und zu fördern, insbesondere in Bezug auf die Verhütung von Straftaten;
- die Einhaltung sämtlicher oben genannter Gesetze, Bestimmungen, Grundsätze und organisatorischer Regeln und Richtlinien, darunter auch die von Auftragnehmern, Kunden und Lieferanten, zu fördern und zu verlangen;
- sich gegenüber Behörden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmern, Kunden, Lieferanten, Investoren, Anteilseignern und der Öffentlichkeit nicht rechtswidrig oder mit den oben genannten Grundsätzen unvereinbar zu verhalten;
- die Einhaltung der Grundsätze von Transparenz, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit gegenüber den Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit zu gewährleisten;
- die Professionalität sowie physische und moralische Integrität der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den umfassenden Schutz der Umwelt sowie die Sicherheit, insbesondere den Arbeitsschutz, zu gewährleisten;
- jedwede Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Rasse, Nationalität, körperlicher oder wirtschaftlicher Verfassung, religiösem Bekenntnis oder politischer Überzeugung zu vermeiden, zu verhindern und zu unterbinden.
3. EMPFÄNGER
3.1. Empfänger dieses Verhaltenskodex sind Geschäftsleitung und Aufsichtsrat des Unternehmens, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Auftragnehmer, externe Berater, öffentliche Stellen sowie Anteilseigner. Das Unternehmen fördert eine weite Verbreitung des Verhaltenskodex unter den Empfängern sowie die adäquate Interpretation seines Inhalts und stellt geeignete Instrumente zur Unterstützung der Anwendung des Verhaltenskodex bereit.
GRUNDSÄTZE ETHISCHEN VERHALTENS
3.2. Geschäftsleitung und Aufsichtsrat des Unternehmens
3.2.1. Im Bewusstsein ihrer Verantwortung und Verpflichtung bezüglich der Einhaltung von Gesetzen, Satzungen sowie Vorgaben von Aufsichtsorganen handeln Geschäftsleitung und Aufsichtsrat gegenüber öffentlichen Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmensverbänden und politischen Parteien autonom und unabhängig und stellen die für eine interne und externe Kontrolle erforderlichen Informationen bereit. Sie bewerten Interessenkonflikte sowie Unvereinbarkeiten von Funktionen, Aufgaben oder Positionen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens und behandeln sie fair, integer und verantwortungsbewusst.
3.3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
3.3.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden einen wesentlichen Vermögenswert des Unternehmens; ihre Entwicklung ist für das Erreichen der Unternehmensziele entscheidend. Das Unternehmen nutzt das Potenzial und die Entwicklung der beruflichen Fähigkeiten und untersagt diskriminierende Praktiken bei Anwerbung, Einstellung, Weiterbildung, Management, Karriereentwicklung und Bezahlung. Außerdem sorgt das Unternehmen für ein geeignetes Informations-, Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogramm.
3.3.2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. sind zu Folgendem verpflichtet:
- sie halten sich an die geltenden Gesetze und Bestimmungen der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist;
- sie verhalten sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Schutzes und der Achtung des Menschen, der Ehrlichkeit und Fairness in persönlichen Beziehungen, persönlicher Verantwortung, Teamgeist sowie der Achtung von hierarchischen Ebenen und Arbeitsbeziehungen;
- sie vermeiden Interessenkonflikte mit Gegenparteien und informieren die direkten Vorgesetzten unverzüglich über Vorkommnisse diesbezüglich;
- sie behandeln sämtliche Daten, Nachrichten und Informationen absolut vertraulich und verbreiten und nutzen solche Informationen nicht für eventuelle eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter;
- sie schützen und erhalten die ihnen anvertrauten Vermögenswerte und Güter des Unternehmens und nutzen diese nicht für persönliche Ziele und Zwecke;
- sie nehmen von Kunden oder anderen Parteien, mit denen Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. Geschäftsbeziehungen unterhält, über einen symbolischen Wert hinaus keine Leistungen oder Vorteile für sich selbst, ihren Ehepartner oder andere Familienmitglieder an, auch nicht über Dritte, und gewähren solche Leistungen und Vorteile nicht, wenn diese als Mittel zur Ausübung von Druck interpretiert werden könnten;
- sie fordern weder für sich noch für Dritte – weder direkt noch indirekt – Empfehlungen oder eine anderweitige bevorzugte Behandlung und ergreifen sämtliche nötigen Maßnahmen, um Korruption vorzubeugen und zu vermeiden;
- sie bieten Geschäftspartnern oder öffentlichen Angestellten weder Vorteile noch eine bevorzugte Behandlung an, versprechen solches nicht und sichern dies nicht zu, ebenso wenig wie sie solche Vorteile fordern oder annehmen;
- sie leisten keine den Wert der erbrachten Dienstleistung oder des gelieferten Materials übersteigenden Zahlungen, um öffentlichen Angestellten, Beschäftigten oder Partnerunternehmen Geld zukommen zu lassen;
- sie verhalten sich nicht rechtswidrig, beteiligen sich nicht an rechtswidrigem Verhalten und rufen solches Verhalten auch nicht hervor, insbesondere hinsichtlich der in Gesetzesverordnung 231/01, Artikel 25 genannten Straftaten.
3.3.3. Insbesondere in folgenden Fällen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, ihre Vorgesetzten rechtzeitig zu informieren, und die Vorgesetzten sind verpflichtet, den Aufsichtsrat gemäß den festgelegten Verfahren unverzüglich zu informieren (bzw. die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstatten dem Aufsichtsrat direkt Meldung, wenn Vorgesetzte abwesend oder an dem Geschehen beteiligt sind bzw. wenn dies aufgrund der Umstände gerechtfertigt ist):
- wenn sie Verstöße gegen Gesetze, Bestimmungen oder gegen diesen Verhaltenskodex feststellen;
- wenn sie Auslassungen, Nachlässigkeiten oder Fälschungen in der Rechnungslegung oder in der Dokumentation, die der Rechnungslegung zugrunde liegt, feststellen;
- wenn sie etwaige Unregelmäßigkeiten oder Beeinträchtigungen bezüglich des Managements sowie der Erbringung von Leistungen feststellen;
- wenn ihnen von Parteien, mit denen Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. Geschäftsbeziehungen unterhält, Geschenke oder Leistungen angeboten werden;
- wenn sie Informationen zu erteilten Anweisungen haben, die Gesetzen, den internen Vorschriften oder diesem Verhaltenskodex zuwiderlaufen.
3.4. Kunden
3.4.1. Kunden sind integraler Bestandteil der Vermögenswerte des Unternehmens. Zur Stärkung von Kundenbindung und Wertschätzung ist es ganz wesentlich, dass die Kundenbeziehungen durch Ehrlichkeit, Bereitschaft, Transparenz und Professionalität geprägt sind. Gleichzeitig sind die Kunden umfassend zu unterstützen, damit sie ohne jedweden Druck gemeinsam fundierte Entscheidungen treffen können.
3.4.2. Um Zuverlässigkeit und Ansehen des Unternehmens zu gewährleisten, unternimmt Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. Folgendes:
- das Unternehmen verfolgt das vorrangige Ziel, seine Kunden mit den erbrachten Leistungen vollständig zufriedenzustellen;
- das Unternehmen baut eine enge Beziehung zu seinen Kunden auf, die von Fairness und Effizienz geprägt ist;
- das Unternehmen zeigt eine professionelle, loyale und kooperative Haltung gegenüber seinen Kunden, die in die Lage versetzt werden müssen, bewusste und fundierte Entscheidungen zu treffen;
- das Unternehmen nutzt klare, einfache Kommunikationsformen, die den geltenden Vorgaben entsprechen, und verzichtet auf missverständliche Auslassungen oder andere unzulässige Methoden, damit keine wesentlichen Hinweise für das Verständnis der Kunden übersehen werden;
- das Unternehmen unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Personen, die in rechtswidrige Handlungen verstrickt sind oder solcher Handlungen verdächtigt werden bzw. die in persönlicher oder geschäftlicher Hinsicht nicht vertrauenswürdig oder zuverlässig sind;
- das Unternehmen lehnt jedwede Form interner oder externer „Empfehlung“ oder „Konditionierung“ ab;
- •das Unternehmen gewährleistet, dass seine Geschäfte vollständig im Einklang stehen mit den gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Zinswucher, zum Datenschutz sowie zu Transparenz.
3.5. Lieferanten
3.5.1. Zum Schutz der Unternehmensinteressen werden Lieferanten anhand eines objektiven und transparenten Auswahlprozesses aufgrund ihrer fachlichen Eignung und Kompetenz ausgewählt. Im Rahmen des Auswahlprozesses werden in jedem Fall folgende Aspekte berücksichtigt:
- die Verpflichtungen des Lieferanten bezüglich der gesetzlichen Vorgaben zu Umweltschutz, Tarifbindung und Arbeitsschutz;
- die Fähigkeit des Lieferanten, je nach Art der erbrachten Leistung entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen nachzukommen.
3.5.2. In seinen Lieferantenbeziehungen hält Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. an den Grundsätzen von Fairness, Professionalität, Effizienz, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit fest. Das Unternehmen wird bei auftretenden Problemen immer einvernehmliche Lösungen mit dem Ziel einer Einigung suchen.
3.5.3. Die Verpflichtung, an den Grundsätzen des Verhaltenskodex festzuhalten, ist in sämtlichen Lieferverträgen ausdrücklich zu erwähnen. Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze wird sanktioniert. Dazu hat Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. das Recht, den Vertrag wegen Nichterfüllung wesentlicher Vertragsbestandteile zu beenden.
3.5.4. Um im Rahmen des Einkaufsprozesses ein hohes Maß an Transparenz und Effizienz zu gewährleisten, unternimmt Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. Folgendes:
- das Unternehmen erstellt Anweisungen, in denen die Pflicht zur geeigneten Dokumentation der getroffenen Entscheidungen festgelegt ist („Rückverfolgbarkeit“);
- das Unternehmen bewahrt die Informationen und Unterlagen des offiziellen Vergabeprozesses bzw. der Lieferantenauswahl sowie die Vertragsdokumente innerhalb der Fristen auf, die in den geltenden Vorschriften festgelegt und in den internen Einkaufsverfahren genannt sind;
- das Unternehmen erstellt Anweisungen, in denen geregelt ist, wie bei Zahlungen an Dritte, die weder Waren geliefert noch Dienstleistungen erbracht haben, zu verfahren ist bzw. wie Zahlungen an externe Partner oder auf ausländische Bankkonten zu erfolgen haben.
3.6. Auftragnehmer und externe Berater
3.6.1. Bei der Auswahl von Auftragnehmern und externen Beratern gilt bei Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. Folgendes:
- das Unternehmen wählt Personen und Einrichtungen sorgfältig aus, die entsprechend qualifiziert sind, einen ausgezeichneten Ruf haben und sich durch unbedingte moralische Integrität auszeichnen;
- das Unternehmen hält sich gewissenhaft an die internen Richtlinien für Auswahl und Management der Geschäftsbeziehungen zu externen Auftragnehmern, Beratern, Repräsentanten und Vertretern;
- das Unternehmen erwähnt in sämtlichen Verträgen ausdrücklich die Verpflichtung, an den Grundsätzen des Verhaltenskodex festzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze wird sanktioniert, indem Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. das Recht hat, den Vertrag zu beenden;
- das Unternehmen überprüft, dass die geleisteten Zahlungen eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen nicht überschreitet.
3.7. Öffentliche Stellen
3.7.1. Das Verhalten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Subaru Österreich Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. gegenüber öffentlichen Stellen ist von größtmöglicher Ehrlichkeit und Integrität sowie von der Einhaltung fairer Geschäftspraktiken geprägt, ohne die Entscheidungen der Gegenpartei zugunsten von Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. zu beeinflussen bzw. eine bevorzugte Behandlung zu fordern oder zu erhalten. Die Erfüllung von Forderungen öffentlicher Stellen mit dem Ziel, Entscheidungen und Handlungen dem Vorteil des Unternehmens unterzuordnen, sowie Zusagen jeglicher Art sind ebenfalls untersagt.
3.7.2. Unrechtmäßige Zahlungen, die direkt von italienischen Unternehmen oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen, sowie unrechtmäßige Zahlungen, die über Vermittler geleistet werden, die im Namen dieser Unternehmen auftreten, gelten als Fälle von Korruption.
3.7.3. Wenn das Unternehmen einen Berater oder einen Dritten als Vertreter des Unternehmens gegenüber öffentlichen Stellen einsetzt, muss es gewährleisten, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.
3.7.4. Die Kontakte zu öffentlichen Stellen werden von den zu diesem Zweck eingesetzten Unternehmensvertretern wahrgenommen. Die gesamte Dokumentation, in der die Vorgänge zusammengefasst sind, durch die Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. mit den öffentlichen Stellen in Kontakt gekommen ist, muss ordnungsgemäß gesammelt und aufbewahrt werden.
3.7.5. Wenn es ausdrücklich zu Versuchen kommt, gegen die genannten Grundsätze zu verstoßen oder sie zu umgehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich ihre Vorgesetzten zu informieren, die wiederum unverzüglich den Aufsichtsrat in Kenntnis setzen (bzw. die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstatten dem Aufsichtsrat direkt Meldung, wenn Vorgesetzte abwesend oder an dem Geschehen beteiligt sind bzw. wenn dies aufgrund der Umstände gerechtfertigt ist).
3.7.6. In jedem Fall verpflichtet sich das Unternehmen im Rahmen von Geschäftsverhandlungen bzw. Geschäfts- oder anderweitigen Kontakten mit öffentlichen Stellen zu Folgendem:
- das Unternehmen nimmt keinen Einfluss auf das Ergebnis oder die Richtung der Beziehung mit der öffentlichen Stelle, indem es deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den Verhandlungen oder Geschäftsbeziehungen beteiligt sind, oder deren Familienangehörigen Arbeits- und/oder Geschäftsmöglichkeiten in Aussicht stellt;
- das Unternehmen bietet weder Geschenke noch Vorteile jedweder Art an, die über einen geringen Wert innerhalb der Grenzen der Unternehmensvorgaben hinausgehen;
- das Unternehmen besteht nicht auf vertrauliche Informationen, die der Integrität und dem Ansehen des Unternehmens schaden könnten, und nimmt solche Informationen auch nicht entgegen.
3.7.7. Höflichkeiten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen, wie etwa Geschenke oder Bewirtungen, bzw. andere Vorteile (auch in Form einer Spende), sind nur dann zulässig, wenn sie einen geringen Wert haben, dem Zweck angemessen sind und die Integrität und das Ansehen der beteiligten Parteien nicht beeinträchtigen. Solche Höflichkeiten sind immer im Voraus zu genehmigen und in geeigneter Weise zu dokumentieren. Sie dürfen von unparteiischen Dritten nicht so interpretiert werden können, dass sie in unrechtmäßiger Weise auf Vorteile oder Gefälligkeiten abzielen.
3.8. Wettbewerbsbehörden
3.8.1. Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. kommt vollumfänglich der Wettbewerbsgesetzgebung und den Anweisungen der zuständigen Wettbewerbsbehörden nach, die den Markt regulieren. Das Unternehmen verweigert, verschweigt und verzögert keine Informationen, die von Wettbewerbsbehörden und anderen Regulierungsbehörden im Rahmen von Untersuchungen verlangt werden, und kooperiert bei Untersuchungsverfahren vollständig. 3.8.2. Im Sinne größtmöglicher Transparenz verpflichtet sich Subaru Österreich Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A., Interessenkonflikte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und deren Familienangehörigen zu vermeiden.
3.8.3. Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter oder Auftragnehmer darf sich anmaßen, die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu übergehen und sie im Interesse des Unternehmens zu interpretieren. Keine Person innerhalb des Unternehmens besitzt die Befugnis, Anordnungen oder Anweisungen zu erteilen, die solchen Vorgaben widersprechen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befolgen die Wettbewerbsgesetze der Länder, in denen das Unternehmen aktiv ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine „Verträge auf Gegenseitigkeit“ abschließen, um Produkte und Dienstleistungen von Lieferanten zu beziehen.
3.8.4. Das Unternehmen ist sich dessen bewusst, dass mitunter Zweifel an der richtigen Auslegung von Gesetzen und Vorschriften aufkommen können. In solchen Fällen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auftragnehmer auf den entsprechenden Wegen eine Stellungnahme des Justiziars einzuholen.
3.9. Politische und Wirtschaftsverbände
3.9.1. Die Kontakte zu politischen und Wirtschaftsverbänden werden mit größtmöglicher Transparenz und Unabhängigkeit durch die eigens dafür eingesetzten Funktionsträger wahrgenommen.
3.9.2. Politische Parteien, politische oder gewerkschaftliche Bewegungen, Ausschüsse oder Verbände oder deren Vertreter und Repräsentanten dürfen keinerlei Zusagen gemacht werden und dürfen keinerlei Vorteile erhalten, die mit der Absicht des Unternehmens, diese zu unterstützen, in Zusammenhang gebracht werden könnten.
3.10. Medien
3.10.1. Die Kontakte zur Presse und im Allgemeinen zu den Medien werden ausschließlich von den Funktionsträgern wahrgenommen, die aufgrund interner Regelungen eingesetzt wurden und entsprechend befugt sind. Alle das Unternehmen betreffenden Informationen sind wahrheitsgemäß zu übermitteln und müssen den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entsprechen.
3.10.2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich an öffentlichen Veranstaltungen oder Demonstrationen beteiligen, werden ersucht, dies ausschließlich als Privatperson zu tun. Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen sie weder den Unternehmensnamen noch die Marke verwenden.
3.11. Wettbewerber
3.11.1. In Bezug auf Wettbewerber vermeidet Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. negative Kommentare und Aussagen, sondern setzt vielmehr auf fairen Vergleich anhand von Qualität und Transparenz der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Subaru Österreich Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. akzeptiert kein Verhalten, das nach italienischem und europäischem Recht als unfairer Wettbewerb aufgefasst werden könnte, und gestattet daher keine Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt oder durch Dritte – natürliche oder juristische Personen – darauf abzielen, sich der Gesetzgebung zur Wettbewerbsregulierung zu entziehen.
3.12. Förderung und Sponsoring
3.12.1. Sponsoring kann sich auf Themen in den Bereichen Soziales, Umwelt, Sport, Unterhaltung sowie Kunst beziehen. Bei der Auswahl der zu unterstützenden Projekte achtet Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. sehr genau auf mögliche Interessenkonflikte von Personen oder Unternehmen.
4. AUFSICHTSRAT UND VERHALTENSKODEX
4.1. Im Sinne einer umfassenden Einhaltung und Auslegung des Verhaltenskodex können sich die Empfänger an ihre direkten Vorgesetzten oder – unter Namensnennung – an den Aufsichtsrat wenden.
4.2. Der Aufsichtsrat ist für Folgendes verantwortlich:
- Management, Analyse und Prüfung des Inhalts des Verhaltenskodex, um festzustellen, ob die Notwendigkeit von Anpassungen an eine geänderte Rechtslage besteht;
- Praktische Unterstützung bei Auslegung und Umsetzung des Verhaltenskodex – das Instrument, das dauerhaft den Bezugsrahmen für angemessenes Verhalten bei der Ausführung der Aufgaben des Einzelnen bildet;
- Überprüfung, Kontrolle und Meldung von Verstößen an die Geschäftsleitung, damit in Übereinstimmung mit den Gesetzen, Bestimmungen und Tarifverträgen geeignete Maßnahmen ergriffen werden können;
- Unterstützung von Personen, die gegen den Verhaltenskodex verstoßende Verhaltensweisen melden, und Schutz dieser Personen vor Druck, Einmischung, Einschüchterung und Vergeltung;
- Erstellung eines Jahresberichts für den Vorstandsvorsitzenden mit Informationen für die Geschäftsleitung zum Status der Umsetzung des Verhaltenskodex.
4.3. Weder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch Führungskräfte haben die Befugnis, hinsichtlich der im vorliegenden Verhaltenskodex enthaltenen Regeln Ausnahmen zu genehmigen. Die Überzeugung, zum Vorteil von Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. zu handeln, rechtfertigt in keiner Weise die Akzeptanz eines Verhaltens, das den hier genannten Grundsätzen widerspricht.
4.4. Die Nichteinhaltung des Verhaltenskodex hat zur Folge, dass eine in der Arbeitsgesetzgebung aufgeführte Sanktionsmaßnahme verhängt wird. Der Text wurde von der Geschäftsleitung von Subaru Österreich, Zweigniederlassung der Subaru Italia S.p.A. am 06.12.2019 genehmigt und dem Protokoll der Gesellschafterversammlung beigefügt.